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   LSG Hamburg, 22.03.2023 - L 2 U 31/22   

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https://dejure.org/2023,7534
LSG Hamburg, 22.03.2023 - L 2 U 31/22 (https://dejure.org/2023,7534)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2023 - L 2 U 31/22 (https://dejure.org/2023,7534)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2023 - L 2 U 31/22 (https://dejure.org/2023,7534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 76 Abs 3 SGB 7, § 73 Abs 3 SGB 7, § 48 Abs 1 SGB 10
    Anspruch auf Gewährung von Verletztenrente nach Auszahlung abgefundener Rente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Feststellung einer höheren Minderung der Erwerbsfähigkeit - MdE - in der gesetzlichen Unfallversicherung; Kein Wiederaufleben einer abgefundenen Rente

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.03.2023 - L 2 U 31/22
    Ob eine wesentliche Änderung vorliegt, ist durch einen Vergleich zwischen den tatsächlichen Verhältnissen zur Zeit der letzten verbindlichen Rentenfeststellung und den aktuellen Verhältnissen zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R, juris).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.03.2023 - L 2 U 31/22
    Die Bemessung der MdE hängt also von zwei Faktoren ab (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R, juris): Den verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und dem Umfang der dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - L 6 U 1150/21
    Auszug aus LSG Hamburg, 22.03.2023 - L 2 U 31/22
    Liegt danach eine wesentliche Verschlimmerung vor, lebt die abgefundene Rente nicht mehr auf, denn der Rentenanspruch ist in der Höhe der abgefundenen Rente auf Lebenszeit erloschen, sondern sie ist in Höhe des Verschlimmerungsgrads ("insoweit", § 76 Abs. 3 SGB VII) zu zahlen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. September 2021 - L 6 U 1150/21, juris; Ricke in BeckOGK SGB VII, § 76 Rn. 16, Stand 01.05.2022; Jung in jurisPK-SGB VII, a.a.O. Rn. 25).
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